Das Parlament der Evangelisch-Reformierten Kirche Schweiz (EKS) hat ein neues Konzept für Genugtuungszahlungen verabschiedet. Betroffene, die in der Kirche Übergriffe erlebt haben, können nun offizielle Anerkennungsleistungen beantragen. Diese Maßnahme richtet sich insbesondere an Personen, die sexualisierte Gewalt oder spirituellen Missbrauch erfahren haben.
Die finanziellen Entschädigungen sind auf einen Betrag von bis zu 20.000 Franken festgesetzt. Um die Vergabe dieser Mittel zu steuern, schafft die EKS eine unabhängige Kommission. Diese Instanz ist dafür zuständig, die einzelnen Fälle zu beurteilen und die entsprechenden Zahlungen auszusprechen.
Ein zentrales Kriterium für den Erhalt der Genugtuung ist die rechtliche Situation der Betroffenen. Die Zahlungen erfolgen insbesondere dann, wenn eine Regelung auf gerichtlichem Weg nicht mehr möglich ist. Als Beispiel wird hierbei die Verjährung von Ansprüchen angeführt, die eine rechtliche Durchsetzung verhindern würde.
Die finanzielle Last der Anerkennungsleistungen wird auf regionaler Ebene getragen. Die Kosten werden von der jeweiligen Kantonalkirche bezahlt, in der die Verletzung der persönlichen Integrität stattgefunden hat. Damit ist die lokale Verantwortung für die Aufarbeitung der Vorfälle fest im Konzept verankert.


