
Die Frage, nach welchen Spielregeln die Schweiz über das neue Vertragspaket «Bilaterale III» mit der EU abstimmen soll, entwickelt sich zum zentralen Konflikt der Europapolitik. Im Fokus steht nicht der Inhalt der Abkommen, sondern das Verfahren: Reicht ein einfaches Volksmehr, oder braucht es zusätzlich das Ständemehr, also die Zustimmung der Mehrheit der Kantone? In einem selten öffentlich geführten Hearing der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) legten fünf Fachleute aus Rechtswissenschaft, Geschichte und Politologie offen, wie grundlegend diese Entscheidung in die Architektur der Schweizer Demokratie eingreift.
Ausgangspunkt ist die Einschätzung des Bundesrats. Er hat seine Botschaft zu den EU-Verträgen vor zwei Wochen verabschiedet und sich – gestützt auf ein früheres Gutachten des Bundesamts für Justiz – gegen ein obligatorisches Referendum ausgesprochen. Formell handle es sich nicht um einen Beitritt zu einer supranationalen Organisation, wie ihn die Bundesverfassung für ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr klar vorsieht. Aussenminister Ignazio Cassis räumte zugleich ein, dass hinter dem Entscheid auch taktische Überlegungen stehen: Das Erfordernis eines doppelten Mehrs würde die Hürden für ein Ja deutlich erhöhen. Eine aktuelle Sotomo-Umfrage zeigt, dass eine Mehrheit der Befragten ein reines Volksmehr als fairer empfindet als das Ständemehr.
In der Anhörung prallten verfassungsrechtliche und politische Argumente aufeinander. Der Zürcher Staatsrechtler Andreas Glaser plädierte für die Unterstellung der Bilateralen III unter ein obligatorisches Referendum, weil die Tragweite des Vertragspakets nach seiner Einschätzung ein Ständemehr rechtfertige. Demgegenüber stellte sich die Freiburger Europarechtlerin Astrid Epiney gegen ein solches Vorgehen; der St. Galler Verfassungsrechtler Stefan Schmid positionierte sich zwischen den Polen. Befürworter eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sprechen von einer Konstruktion «sui generis»: Das Parlament könnte ein Vertragswerk mit potenziell verfassungsnahen Auswirkungen freiwillig an die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone knüpfen – ob dies für Bilaterale III sachlich begründbar ist, bleibt jedoch umstritten.
Hinter der juristischen Debatte verbirgt sich ein machtpolitischer Konflikt darüber, wer in der Schweiz letztlich den Ton angibt. Politologe Adrian Vatter verwies auf Analysen seines Kollegen Sean Müller zu den zehn Abstimmungen, in denen das Ständemehr das Volksmehr überstimmt hat. Demnach profitieren insbesondere Männer, ältere Stimmberechtigte und kleinere deutschschweizerische Landkantone von der kantonalen Gewichtung. Systematisch benachteiligt werden grosse, urbane und stark wachsende Kantone, die Romandie, das Tessin, die Nordwestschweiz, Frauen sowie die unter 40-Jährigen. Städte verloren in diesen Fällen durchwegs; die Romandie wurde siebenmal, das Tessin neunmal überstimmt. Die SPK-S unter Führung von Präsidentin Heidi Z'graggen will ihre Entscheide erst später fällen – die nun öffentlich dokumentierten Bruchlinien zwischen Föderalismus, Mehrheitsprinzip und politischer Repräsentation dürften die anstehende Parlamentsdebatte jedoch prägen.

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